Ablauf/Kosten

Die Möglichkeit einer Kostenübernahme besteht aktuell für Personen, die bei einer privaten Krankenkasse/Beihilfestelle versichert sind sowie bei der Bahn-BKK. Im Folgenden finden Sie dazu Hinweise.

Private Krankenversicherungen

Meine Leistungen können privaten Krankenkassen bzw. Beihilfestellen in Rechnung gestellt werden. Bitte setzen Sie sich vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und informieren Sie sich, in welchem Umfang Psychotherapie übernommen wird und wie das Antragsverfahren geregelt ist.

Alles Weitere können wir per E-Mail bzw. im Erstgespräch besprechen.

Gesetzliche Krankenkassen

Ich habe über einen Rahmenvertrag mit der Bahn-BKK die Möglichkeit, gesetzlich versicherte Personen zu behandeln. Sie benötigen hier lediglich quartalsweise einen ärztlichen Überweisungsschein.

Sehr gern würde ich auch Menschen, die bei anderen Kassen gesetzlich versichert sind, einen Behandlungsplatz anbieten. Da die Bedarfsplanung für Psychotherapie aber eine Überversorgung – insbesondere in den Ballungsgebieten – festgestellt hat, werden aktuell kaum neue Kassensitze für Psychotherapie vergeben. Viele gut ausgebildete und qualifizierte Psychotherapeut*innen stehen dadurch vor dem Problem, nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Dies führt zu den mitunter sehr frustrierenden langen Wartezeiten bei Psychotherapeut*innen mit einem Kassensitz.

Falls Sie bereits länger nach einem Therapieplatz suchen, wenden Sie sich mit diesem Problem bitte an Ihre Krankenkasse. Je mehr Menschen auf diesen Missstand aufmerksam machen und die künstliche Verknappung nicht hinnehmen möchten, desto mehr Chancen bestehen, dass sich an der Situation in Zukunft etwas ändern wird.

Selbstzahler*innen

Manchmal kann es sinnvoll sein, eine Behandlung selbst zu finanzieren. So können wir aufgrund des unbürokratischen Ablaufs in der Regel schneller in den Therapieprozess einsteigen. Außerdem werden keine Daten und Diagnosen an Krankenkassen und Behörden übermittelt, sodass Sie eventuell damit verbundene Komplikationen (z. B. beim Abschluss von Lebensversicherungen oder bei der Verbeamtung) vermeiden. Erfahrungen zeigen, dass es sich auch positiv auf die Motivation und den Behandlungserfolg auswirken kann, die Therapie selbst zu finanzieren. Psychotherapie kann unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Kosten einen bestimmten Betrag überschreiten.

Das Honorar für eine Psychotherapiesitzung (50 Minuten) richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und liegt bei 140,50€.